Rente versteuern: Wieviel Steuern auf Rente zu zahlen ist
Wieviel Steuern im Ruhestand zu bezahlen ist, hängt unter anderem vom Rentenbeginn, von Freibeträgen und Zusatzeinkünften ab. Im Ruhestand sind nicht alle Einkünfte steuerpflichtig, und abzugsfähige Kosten mindern die Abgaben. Rentnerinnen und Rentner sollten sich informieren, welche Möglichkeiten im Ruhestand bestehen, Steuern zu sparen.
Wie viel Steuern auf Rente? Das hängt vom Rentenbeginn ab
Rentner wissen es, Neu-Rentner sind oft unangenehm überrascht: Mit dem Eintritt in den Ruhestand sinkt zwar ihre Steuer- und Abgabenbelastung, aber auch Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern. Hinsichtlich Höhe und Beginn der Besteuerung gibt es jedoch Unterschiede.
Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?
Die gesetzliche Altersrente ist noch nicht vollständig steuerpflichtig. Wer 2025 in Rente geht, hat einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent. Für die folgenden Neurentner-Jahrgänge sinkt der Freibetrag jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt. Bei Rentenbeginn 2026 bleiben 16 Prozent steuerfrei und bei Rentenbeginn 2027 15,5 Prozent.
2.000 Euro Rente: Wie viel Steuern?
Beispiele zeigen, wie viel von der Rente steuerfrei ist und wie viel man versteuern muss (siehe Tabelle). Wer 2025 in Rente geht und 2.000 Euro pro Monat Rente erhält (also 24.000 Euro pro Jahr), bekommt 3.960 Euro davon steuerfrei (lebenslang, jedes Jahr) und muss 2025 20.040 Euro versteuern. Beim Rentenbeginn ein Jahr später ist der Rentenfreibetrag 0,5 Prozentpunkte geringer (das ergibt 3.840 Euro) und der zu versteuernde Anteil entsprechend höher (2025: 20.160 Euro).
3.000 Euro Rente: Wie viel Steuern?
Wer 2025 in Rente geht und pro Monat 3.000 Euro Rente erhält (also 36.000 Euro pro Jahr), bekommt 5.940 Euro davon steuerfrei und muss 30.060 Euro versteuern. Beim Rentenbeginn 2026 ist der Rentenfreibetrag 0,5 Prozentpunkte geringer (das ergibt 5.760 Euro) und der zu versteuernde Anteil entsprechend höher (2025: 30.240 Euro).
Wichtig: Wie viel Einkommenssteuern im Einzelfall auf den zu versteuernden Anteil der gesetzlichen Rente zu zahlen ist, hängt ab vom Grundfreibetrag, der Steuerklasse, weiteren Einkünften und individuellen Abzügen. Die Grundtabelle zeigt, wie viel Einkommenssteuern Ledige zahlen. Für Verheiratete gilt die Splittingtabelle.
Lese-Tipp: Einen ausführlichen Überblick über wichtige Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge erhalten Sie im Artikel "Steuertabellen für Rentner".
Mit jedem späteren Neu-Rentnerjahrgang verringert sich der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss die gesetzliche Rente zu 100 Prozent versteuern.
Der Rentenfreibetrag ist ein fester Euro-Betrag, der lebenslang unverändert bleibt, auch wenn die Rente in den Folgejahren steigt. Spätere Rentenerhöhungen müssen in voller Höhe versteuert werden.
Wie viel Steuern auf Betriebsrente, Riesterrente und Basisrente (Rürup-Rente)?
Betriebsrenten und Riesterrenten müssen vollumfänglich versteuert werden. Das Gleiche gilt für zu Mieterträge und Erwerbseinkünfte. Bei Privatrenten ist der Ertragsanteil zu versteuern, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt (zum Beispiel bei Rentenbeginn mit 65 sind es 18 Prozent). Bei Kapitaleinkünften greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Basisrenten (Rürup-Renten) sind genauso zu versteuern wie die gesetzliche Rente: Bei Rentenbeginn 2025 beträgt der zu versteuernde Anteil 83,5 Prozent und 16,5 Prozent sind steuerfrei. Wer 2026 in Rente geht, bei dem beträgt der zu versteuernde Anteil 84 Prozent und 16 Prozent sind steuerfrei. Der steuerfreie Anteil sinkt mit jedem Neu-Rentnerjahrgang um 0,5 Prozentpunkte. Bei Rentenbeginn 2058 ist die Basisrente zu 100 Prozent zu versteuern.
Video: "Wie viel Steuern zahlen Rentner?"
Wie viel Rente ist steuerfrei?
Steuerfrei ist der Grundfreibetrag. 2024 liegt er für Ledige bei 11.604 Euro und für Verheiratete bei 23.208 Euro. 2025 liegt er für Ledige bei 12.084 Euro und für Verheiratete bei 24.168 Euro. Liegen die Gesamteinkünfte darunter, braucht keine Steuererklärung abgeben werden.
Rentenfreibetrag: Bei Rentenbeginn 2025 bleiben 16,5 Prozent der Rente steuerfrei
Die gesetzliche Altersrente und die Rürup-Rente müssen nur zum Teil versteuert werden. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Neu-Rentnern, die 2025 in den Ruhestand gehen, bleiben 16,5 Prozent der Rente steuerfrei. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag: Wer 2025 in Rente geht und 2026 24.000 Euro Rente bekommt, hat einen Rentenfreibetrag von 3.960 Euro (16,5 Prozent von 24.000 Euro). Diese 3.960 Euro bleiben lebenslang jedes Jahr steuerfrei, auch wenn die Rente steigt. Bei Privatrenten muss nur der Ertragsanteil versteuert werden.
Bei Neu-Rentnern, die 2026 in den Ruhestand gehen, bleiben 16 Prozent der Rente steuerfrei. Wer 2026 in Rente geht und 2027 24.000 Euro Rente bekommt, hat einen Rentenfreibetrag von 3.840 Euro (16 Prozent von 24.000 Euro). Diese 3.840 Euro bleiben lebenslang jedes Jahr steuerfrei, auch wenn die Rente steigt. Bei Privatrenten muss nur der Ertragsanteil versteuert werden.
Hinzuverdienst? Diese Einkünfte sind steuerfrei
Keine Steuern zahlen geringfügig Beschäftigte mit einem Minijob, in dem sie bis zu 538 Euro pro Monat verdienen, das sind 6.456 Euro im Jahr (2024). 2025 steigt die Minijob-Grenze auf 556 Euro pro Monat (6.672 Euro pro Jahr).
Ein Ehepaar mit zwei Minijobs hat damit 2025 1.112 Euro mehr im Monat bzw. 13.344 Euro im Jahr. In Ausnahmefällen darf die Minijob-Grenze in einem Zeitraum von zwölf Monaten an zwei Monaten überschritten werden (für 2025 demnach 14 x 556 Euro, insgesamt 7.784 Euro).
Alles Wichtige zum Thema Hinzuverdienst ist im Artikel "Hinzuverdienst zur Rente" zusammengefasst.
Nebenberuflich Ehrenamtliche dürfen 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen ("Übungsleiter-Pauschale"), zum Beispiel als Volkshochschuldozent, Trainer im Sportverein oder Chorleiter. Zusätzlich gilt für nicht-pädagogische Tätigkeiten die steuerfreie "Ehrenamts-Pauschale" von 840 Euro pro Jahr.
Lese-Tipp: Möchten Sie erfahren, wie Sie dieses Jahr noch viel Steuern sparen können? Dann lesen Sie den Artikel "Was Sie bis zum Jahresende tun sollten".
Wie viel Steuern und Abgaben die Renten schmälern
Das Beispiel in der Tabelle (unten) zeigt, wie sehr Steuern und Abgaben die Renteneinkünfte im Ruhestand schmälern. Ein Angestellter rechnet mit einer gesetzlichen Rente von 1.800 Euro. Zusammen mit den 700 Euro aus seiner Betriebsrente kommt er auf 2.500 Euro, das sind 30.000 Euro pro Jahr. Mit den geplanten Entnahmen aus seinem Vermögen reichen seine Einkünfte, um die Ausgaben im Ruhestand zu decken.
Doch er hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn die Renten werden durch Steuern und Sozialabgaben spürbar geschmälert. Nach Abzug der Einkommenssteuern sowie der Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung sind die Renteneinkünfte netto rund ein Viertel der Rente niedriger (siehe Tabelle unten).
Wenn er 2024 in Rente geht, muss er 83 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Von 21.600 Euro Rente sind dies rund 17.900 Euro. Die Betriebsrente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Als gesetzlich Versicherter zahlt er insgesamt 8,15 Prozent an die Krankenversicherung, das ist die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 Prozent sowie des Zusatzbeitrages von 1,7 Prozent. Bei der Betriebsrente sind es die vollen 16,3 Prozent.
Da er nach 1940 geboren wurde und keine Kinder unter 25 hat, muss er bei der Pflegeversicherung für beide Renten den Beitrag für Kinderlose in Höhe von 4,0 Prozent bezahlen (2025 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte). Unterm Strich bleiben ihm von den 30.000 Euro Jahresrente nur 23.400 Euro. Im Monat hat er statt 2.500 Euro nur 1.950 Euro Rente.
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Welche Kosten Rentner steuerlich geltend machen können
Viele Rentnerinnen und Rentner bleiben auch im Ruhestand erwerbstätig und haben weitere Einkünfte. Gehälter, Honorare sowie Gewinne aus Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb müssen versteuert werden. Erwerbstätige dürfen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr ansetzen und Angestellte zusätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr.
Mieteinnahmen
Wer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann Kosten der vermieteten Objekte steuerlich geltend machen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel "Immobilien als Kapitalanlage".
Kapitalerträge
Auf Kapitalerträge wird die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) erhoben. Dabei ist der Sparerpauschbetrag zu berücksichtigen. Dieser beträgt 1.000 Euro pro Person, bei Ehepaaren ist er mit 2.000 Euro doppelt so hoch.
Tipp: Viele Rentnerinnen und Rentner haben ein geringeres Einkommen als während des Erwerbslebens. Ihr Steuersatz liegt nicht selten unter 25 Prozent. Wenn Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung wählen, können Sie sich bei der Kapitalertragsteuer die Differenz erstatten lassen.
Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben
Im Ruhestand können die Ausgaben für Gesundheit oder Pflege steigen. Diese Kosten kann man als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern sie die "zumutbare Belastung" in Höhe von einem bis sieben Prozent des Einkommens übersteigen. Auch Unterhaltzahlungen oder Beiträge zur Haftpflichtversicherung können in gewissem Rahmen als "außergewöhnliche Belastung" oder "Sonderausgaben" abgezogen werden.
Altersentlastungsbetrag
Rentner über 64 dürfen den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab. Wer 2024 das 64. Lebensjahr vollendet hat, darf ab 2025 jedes Jahr 13,2 Prozent seiner Einkünfte als Altersentlastungsbetrag abziehen (bis zu 627 Euro). Wer 2025 das 64. Lebensjahr vollendet, darf ab 2026 jedes Jahr 12,8 Prozent seiner Einkünfte als Altersentlastungsbetrag abziehen (bis zu 608 Euro pro Jahr). Der Altersentlastungsbetrag sinkt pro Jahr um 0,4 Prozentpunkte. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Freibetrag, allerdings nur, wenn beide das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Weitere Informationen
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Attraktiv und steuergünstig sind Entnahmen aus dem eigenen Vermögen, zum Beispiel im Rahmen der Etappenstrategie. Informieren Sie sich darüber im kostenfreien Merkblatt.
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